Anlage EÜR nur noch elektronisch

Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist ab 2017 zum ersten Mal für alle Freiberufler und nebeneruflich Tätige Pflicht. Bisher genügte für Betriebseinnahmen unter € 17.500,00 im Jahr eine formlose Gewinnermittlung. Damit ist es nun vorbei – die Steuererklärung muss elektronisch eingereicht werden.
Das funktioniert über Elster – ELektronische STeuerErklärung – dem Online-Portal der Finanzbehörden. Eine einmalige Registrierung ist notwending. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.